Zum Fachzahnarzt,
zur Fachzahnärztin weiterbilden
In welchen Disziplinen sind Fachzahnärzte tätig?
Weiterbildungen zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt werden in den Disziplinen Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Parodontologie und Rekonstruktive Zahnmedizin angeboten.
Um was für einen Titel handelt es sich?
Die Weiterbildungstitel Fachzahnarzt oder Fachzahnärztin sind eidgenössische Titel. Die entsprechende Weiterbildung wurde vom Bundesamt für Gesundheit BAG akkreditiert. Sie können in den Staaten der EU und der EFTA unter den gleichen Bedingungen anerkannt werden, unter denen Weiterbildungstitel dieser Staaten in der Schweiz anerkannt werden können.
Die Weiterbildungsreglemente
Die Weiterbildungsreglemente für Kieferorthopädie, für Oralchirurgie, für Parodontologie und für Rekonstruktive Zahnmedizin wurden durch die Fachgesellschaften SGK (Kieferorthopädie), SSOS (Oralchirurgie), SSP (Parodontologie) und SSRD (Rekonstruktive Zahnmedizin) ausgearbeitet. Die Reglemente regeln die Zulassungsbedingungen, Dauer, Inhalt und Struktur der jeweiligen Weiterbildung und die Modalitäten für die abschliessende Spezialisierungsprüfung zum Fachzahnarzt. Die Spezialisierungsprüfung wird von den Fachgesellschaften abgenommen.
Möchten Sie eine Weiterbildung zur Fachzahnärztin, zum Fachzahnarzt besuchen?
Wenn Sie eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt oder zur Fachzahnärztin absolvieren möchten, müssen Sie sich bei einer Weiterbildungsstätte bewerben. Die Erfüllung der Zulassungsbedingungen garantiert Ihnen noch keinen Zugang zu einer Weiterbildungsstelle. Ob Sie einen Weiterbildungsplatz bekommen, bestimmt die betreffende Weiterbildungsstätte aufgrund der Anzahl Bewerber, den verfügbaren Plätzen und Ihrer Bewerbung. Weitere Informationen finden Sie unter den Links oben zu den betreffenden Fachgebieten und Weiterbildungsstätten. Oder Sie melden sich beim Büro für zahnmedizinische Weiterbildung BZW.
Spezialisierungsprüfung
Die Weiterbildung zur Fachzahnärztin oder zum Fachzahnarzt wird mit einer Spezialisierungsprüfung abgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Spezialisierungsprüfung sind in den jeweiligen Weiterbildungsreglementen enthalten.
Zulassungsbedingung: eidgenössisches oder anerkanntes Diplom: Zur Spezialisierungsprüfung können Sie unabhängig von der Fachrichtung und den weiteren Zulassungsbedingungen nur zugelassen werden, wenn Sie über ein eidgenössisches oder ein anerkanntes Diplom in Zahnmedizin verfügen. Das Diplom ist der Abschluss der zahnmedizinischen Grundausbildung. Näheres dazu erfahren Sie bei den ausländischen Diplomen.
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung des Titels betragen CHF 4'000.00. Die zusätzlich von den Fachgesellschaften erhobenen Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweiligen Weiterbildungsreglement.